Baugutachter Norderstedt

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Martin Bode Norderstedt
Dipl.-Ing. (FH)

Martin Bode

Bausachverständiger und Baugutachter

Huusbarg 58
22359 Hamburg
Tel: 040 696 327 080
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Mitglied in der Hamburger IngenieurkammerBau (HIK)
  • Mitglied bei der Handwerkskammer Hamburg
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Hollmann Norderstedt

Michael Hollmann

Bausachverständiger und Baugutachter

Aurikelstieg 45
22850 Norderstedt
Tel: 040 696 327 080
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Qualifikation

  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Industrie-u- Handelskammer Kiel

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Norderstedt stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. (FH) Herr Martin Bode
  • Herr Michael Hollmann
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Martin Bode, Herr Michael Hollmann, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Norderstedt, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Norderstedt kommen bzw. sich nicht in Norderstedt auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Norderstedt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Norderstedt ist eine Mittelstadt im Süden Schleswig-Holsteins und grenzt an die Hansestadt Hamburg. Norderstedt hat ca. 82.500 Einwohner und eine Fläche von 58,1 km². Sie wurde 1970 gegründet und ist die größte Stadt des Kreises Segeberg. Durch die Ansiedlung von großen nationalen und internationalen Firmen ist Norderstedt als Wirtschaftsstandort bekannt. Die Landeshauptstadt Kiel ist ca. 80 km und das Zentrum von Hamburg ca. 25 km von Norderstedt entfernt. Die Stadtteile Garstedt, Harksheide, Glashütte, Friedrichsgabe und Norderstedt-Mitte beziehen sich auf die ehemaligen Gemeinden vor der Zusammenlegung der Stadt Norderstedt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Bauamt:
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Grundbuchamt:
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
22846 Norderstedt

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