Sachverständiger Norderstedt

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Martin Bode Norderstedt
Dipl.-Ing. (FH)

Martin Bode

Bausachverständiger und Baugutachter

Huusbarg 58
22359 Hamburg
Tel: 040 696 327 080
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Mitglied in der Hamburger IngenieurkammerBau (HIK)
  • Mitglied bei der Handwerkskammer Hamburg
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Hollmann Norderstedt

Michael Hollmann

Bausachverständiger und Baugutachter

Aurikelstieg 45
22850 Norderstedt
Tel: 040 696 327 080
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Qualifikation

  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Industrie-u- Handelskammer Kiel

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Norderstedt stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. (FH) Herr Martin Bode
  • Herr Michael Hollmann
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Martin Bode, Herr Michael Hollmann, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Norderstedt, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Norderstedt kommen bzw. sich nicht in Norderstedt auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Norderstedt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Norderstedt ist eine Mittelstadt im Süden Schleswig-Holsteins und grenzt an die Hansestadt Hamburg. Norderstedt hat ca. 82.500 Einwohner und eine Fläche von 58,1 km². Sie wurde 1970 gegründet und ist die größte Stadt des Kreises Segeberg. Durch die Ansiedlung von großen nationalen und internationalen Firmen ist Norderstedt als Wirtschaftsstandort bekannt. Die Landeshauptstadt Kiel ist ca. 80 km und das Zentrum von Hamburg ca. 25 km von Norderstedt entfernt. Die Stadtteile Garstedt, Harksheide, Glashütte, Friedrichsgabe und Norderstedt-Mitte beziehen sich auf die ehemaligen Gemeinden vor der Zusammenlegung der Stadt Norderstedt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Bauamt:
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Grundbuchamt:
Amtsgericht Norderstedt
Rathausallee 80
22846 Norderstedt

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